Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Berufsgenossenschaften wie die BGN (Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe) verpflichten Sie zu einer Mitgliedschaft – falls Sie den Arbeitsschutz nicht nachweisbar selbst organisiert haben.
Die zunehmende Komplexität der verschiedenen Anforderungen stellt Sie als Unternehmer damit vor die zusätzliche Herausforderung eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu implementieren.
Wir von der ubu bieten Ihnen als externer Anbieter für Arbeitsschutz unsere Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Ohne daraus eine Raketenwissenschaft zu machen.
Mit uns erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, damit Sie – und Ihre Mitarbeiter – sich sicher fühlen können.
Unsere Leistungen im Überblick
- Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen gemäß DGUV-Vorschrift 2
- Unterstützung beim Aufbau Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Betriebsbegehungen
- Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Arbeitsbereiche Ihres Betriebes
- Beratung bei der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze
- Überprüfung und Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der Arbeitssicherheit
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beratung zu Sicherheitsunterweisungen
- Mitwirkung an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, sowie Gefahrstoff- und Gerätekataster
Wir stimmen die Einsatzzeiten vor Ort mit Ihnen ab. Sie erhalten Informationen und Checklisten individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Mit uns an Ihrer Seite entsteht eine geplante, systematisierte, kontrollierte und verbesserte Umsetzung Ihrer Arbeitsschutzpflicht zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Wir helfen Ihnen die Gesundheitsrisiken Ihrer Beschäftigten zu identifizieren, zu bewerten und zu beseitigen. Dauerhaft.